Chancengleichheit und Zusammenarbeit
Der Schule kommt bei den gesellschaftlichen Integrationsaufgaben eine
Schlüsselrolle zu. Die Wahrung der Chancengleichheit hat deshalb oberste
Priorität. Die Eltern sind für die Erziehung, die Schule für die Bildung verantwort-
lich. Die Mitsprache der Eltern muss gewährleistet sein. Die Zusammenarbeit
zwischen der Lehrerschaft, der Schulbehörde und den Eltern muss gestärkt
werden.
Schulentwicklung
Die Schule muss Raum bieten für eine umfassende und individuelle Förderung.
Kognitive kopflastige Fächer dürfen nicht zu Lasten von Fächern wie Sport, Musik,
Werken und Hauswirtschaft ausgebaut werden. Musische Fächer müssen stärker
als bisher gewichtet werden.
Die Schule darf nicht auf technische Wissensvermittlung reduziert werden,
sondern muss auch Zeit für Auseinandersetzung und Persönlichkeitsentwicklung
zur Verfügung stellen. Geleitete Schulen sollen dem Lehrkörper und damit den
Schulhäusern mehr Gestaltungs- spielraum und Eigenverantwortung bringen. Ein
gutes Tagesschulangebot ist aufzubauen, das von den Erziehungsverantwortlichen
durch abgestufte Tarife mitfinanziert wird.
Rahmenbedingungen im Bildungswesen
Die staatliche Hoheit und Verantwortung über alle Bildungsbereiche muss
gewahrt bleiben. Dabei sollen auch private Schulinitiativen gefördert werden
können.
Berufsbildung
Allen Schulabgängerinnen und -abgängern gehört ein Ausbildungsplatz. Für
Jugendliche ohne Lehrstelle sind in ausreichendem Mass Förder- und Einstiegs-
hilfen (z. B. Brückenjahr, Sprungbrett) bereitzustellen. Lehrstellenbetriebe sind
bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu bevorzugen. Der Besuch der Berufs-
maturitätsschule ist zu fördern und muss allen offen stehen, sofern sie die
schulischen Voraussetzungen erfüllen.
Die Weiterbildung auf allen Stufen des Arbeitsprozesses soll durch Anreizsysteme
und steuerliche Anrechnung der Bildungskosten gezielt gefördert werden. Das
besondere Augenmerk gilt dabei den weniger qualifizierten Arbeitskräften.
Weiterbildung ist eine permanente Aufgabe jedes einzelnen und der ganzen
Gesellschaft.
Zur Finanzierung von beruflicher Weiterbildung und Studium sollen Stipendien
und zinslose staatliche Darlehen zur Verfügung stehen.
Kulturpolitik
Die inhaltliche Autonomie der Kulturschaffenden und -veranstalter ist für uns eine
Selbstverständlichkeit. Kulturelle Zentrumsleistungen sollen durch die profitieren-
den Nachbargemeinden mitfinanziert werden. Die Fördermassnahmen für Kultur-
schaffende berücksichtigen insbesondere innovative, originelle und qualitativ
nachvollziehbare Leistungen mit Entwicklungspotenzial.
Sport
Der Jugend- und Breitensport leistet einen wertvollen Beitrag zur Prävention. Er
vermittelt Freude und fördert Gesundheit, soziale Integration und Wohlbefinden.
Die öffentliche Hand sorgt für attraktiven Schulsport, stellt für Breitensportange-
bote Trainingsplätze zur Verfügung und unterstützt Kinder- und Jugendsport-
aktivitäten der Vereine.
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