Sozialwerke (AHV, IV, ALV)
Dem «Schwarzpeter-Spiel» zwischen Sozialwerken, privaten Versicherern und
öffent- licher Sozialhilfe muss mit einer koordinierten Zusammenarbeit der
Institutionen begegnet werden. Ziel ist die Früherkennung von sozialer und
beruflicher Desintegration und rasche Wiedereingliederung. Die Leistungen der
AHV, IV und EL sind durch geeignete Finanzier- ung langfristig sicherzustellen.
Sozialhilfe
Sozialhilfe darf nicht zur Rente werden. Sie steht jenen zu, die wirtschaftlich in Not
ge- raten sind. Sie ermöglicht neben dem materiellen Überleben auch die Teil-
nahme am sozialen Leben und fördert mit geeigneten Beschäftigungs- und
Weiterbildungsmass- nahmen die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.
Wir wehren uns gegen das zunehmende Misstrauen und die pauschale Diffa-
mierung aller sozialhilfeabhängigen Menschen und fordern ein transparentes
Sozialhilfesystem sowie den respektvollen Umgang mit den Hilfesuchenden.
Alt und Jung
Die Solidarität unter den Generationen soll gewahrt bleiben. Als Ergänzung zu
den öffentlichen Sozialeinrichtungen muss die gegenseitige, private Hilfe von
Jungen und Älteren und deren Einsatz - zum Beispiel für Hochbetagte - mit
neuen Sozialzeit- modellen gefördert werden.
Frau und Mann
Die Gleichstellung von Frau und Mann muss in Familie, Beruf und Gesellschaft
ver- wirklicht werden. Durch die Förderung von Teilzeitstellen soll Eltern eine
partnerschaft- liche Arbeitsteilung zwischen Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben
ermöglicht werden. Für berufstätige Eltern sind ausreichend
Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, die vom Kanton zusammen mit den Gemeinden finanziert
werden.
Gesundheit
Die Antwort auf die ungebremste Kostenentwicklung im Gesundheitswesen darf
nicht zum Abbau der Grundversorgung führen. Lösungen sind in regionalen und
grenzüber- schreitenden Kooperationen zu finden. Durch die Konzentration von
Spezialangeboten auf regionale Zentren soll allen Versicherten eine Versorgung
von hoher medizinischer und pflegerischer Qualität erhalten bleiben. Die Kosten-
steigerung im Gesundheitswesen kann nur durchbrochen werden, wenn auch die
Bevölkerung verantwortungsbewusst mit Gesundheitsleistungen umgeht.
Prävention als Grundhaltung
Unter Prävention verstehen wir das, was dem Aufbau von Selbstständigkeit,
Selbstverant- wortung und sozialer Einbindung dient. Möglichst durchmischte
Wohngebiete gehören ebenso dazu wie die Auseinandersetzung mit Sucht-,
Drogen- und Gesundheitsfragen.
Integration der ausländischen Wohnbevölkerung
Ein gutes Sprachverständnis und Kenntnisse des schweizerischen Gesellschafts-
systems sind die Schlüssel für soziale und berufliche Integration. Dafür sollen
geeignete Angebote in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Nötig sind
niveaugerechte Sprachkurse, die gleichzeitig die wesentlichen Grundkenntnisse
über die schweizerische Gesellschaftsordnung vermitteln. Nötig ist zudem der
Einsatz von Mediatorinnen und Mediatoren, die als interkulturelle Vermittler
sprachliche und kulturelle Übersetzungen leisten.
Von der ausländischen Wohnbevölkerung erwarten wir eine aktive Beteiligung an
den Angeboten und Interesse an der persönlichen Integration. Mitspracherechte
und Mitbe- teiligung der ausländischen Wohnbevölkerung im gesellschaftlichen
Bereich, z. B. in Quartier-, Sport- und Kulturvereinen, in Elternforen,
Kommissionen und Parteien, fördern die Mitverantwortung.
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