| Art. 1 |
Zweck und Ziel |
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Die Ökoliberale Bewegung Schaffhausen (ÖBS) ist eine politische Partei. Sie ist
ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie setzt sich ein für:
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die Schaffung und Erhaltung einer intakten Umwelt als Lebensgrundlage für
Menschen, Tiere und Pflanzen
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die Förderung einer entsprechenden Politik in den Bereichen Umwelt,
Gesundheit, Wirtschaft, Verkehr, Bildung, Kultur und Sozialwesen
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die zukunftsorientierte Gestaltung unseres Staatswesens
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den Schutz und die Förderung der demokratischen und der
übrigen Menschenrechte
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die Gleichstellung von Mann und Frau
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die Beteilung möglichst breiter Bevölkerungsschichten, insbesondere der
jungen Generation, an der Mitarbeit im Gemeinwesen.
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| Art. 2 |
Tätigkeit |
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Die Tätigkeit der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen besteht in der praktischen
Mit- arbeit am öffentlichen Leben, in der Durchführung von Vorträgen, freien
Diskussionsan- lässen und in der Behandlung aktueller Fragen und Zukunftsaufgaben.
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Sie pflegt eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit Persönlichkeiten, Behörden und
Organisationen zur Erreichung der genannten Ziele.
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| Art. 3 |
Mitgliedschaft |
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Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, welche die Zielsetzung der
Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen unterstützen. Die Aufnahme
von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand, unter Mitteilung an die nächste
Generalversammlung.
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Personen, die sich um die Ökoliberale Bewegung Schaffhausen besonders
verdient gemacht haben, können durch die Generalversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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Mitglieder, die ihre Pflichten verletzen, können auf Antrag des Vorstandes durch
die Mitglieder mit Zweidrittelsmehrheit ausgeschlossen werden.
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Wer drei Jahre lang keinen Mitgliederbeitrag bezahlt, gilt als ausgetreten.
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| Art. 4 |
Mitgliederbeitrag |
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Zur Erfüllung des Vereinszwecks und zur Deckung der Unkosten wird von den
Mitglie- dern der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen ein Jahresbeitrag erhoben,
dessen Höhe jeweils an der ordentlichen Generalversammlung festgesetzt wird.
Die Mitgliederbeiträge betragen:
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| Mitglieder (verdienend) |
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CHF |
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120.00 |
| Ehepaare |
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CHF |
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160.00 |
| Nicht Verdienende/Rentner |
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CHF |
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60.00 |
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Für die Verbindlichkeiten der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen haftet allein
das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder über den
Mitgliederbeitrag hinaus ist ausgeschlossen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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| Art. 5 |
Organe |
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Die Organe der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen sind:
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die Generalversammlung |
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die Mitgliederversammlung |
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der Vorstand |
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die RechnungsrevisorInnen |
| Art. 6 |
Generalversammlung |
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Alljährlich wird vom Vorstand in der ersten Jahreshälfte schriftlich die ordentliche
Gene- ralversammlung einberufen. Die ordentliche Generalversammlung erledigt
die folgenden Geschäfte:
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Abnahme der Jahresberichte
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Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
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Wahl des/der PräsidentIn, des/der KassierIn und mindestens dreier weiterer
Vorstandsmitglieder
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| - |
Wahl der RechnungsrevisorInnen
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| - |
Festsetzung des Jahresbeitrages
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Beschlussfassung über Statutenänderungen. Diese erfordern eine
Zweidrittels- mehrheit. Änderungsvorschläge des Vorstandes sind den
Mitgliedern mit der Einladung zur Generalversammlung schriftlich bekannt zu geben.
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| - |
Behandlung von Anträgen aus dem Mitgliederkreis. Anträge von
Mitgliedern müssen dem Vorstand bis spätestens fünf Tage vor dem
Versammlungstermin schriftlich eingereicht werden.
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| - |
Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand, von den
Revi- sorInnen oder von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder einberufen
werden.
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Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten
erfolgen die Abstimmungen geheim.
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| Art. 7 |
Mitgliederversammlung |
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Die regelmässig abgehaltenen Mitgliederversammlungen
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geben Empfehlungen zu Abstimmungen ab |
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bezeichnen Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen |
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entscheiden über Listenverbindungen |
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beschliessen über Koalitionen |
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bilden Arbeitsgruppen und benennen Delegierte |
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bestimmen die Richtlinien der Parteipolitik |
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Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Nach- und Ersatzwahlen müssen von
der or- dentlichen oder einer ausserordentlichen Generalversammlung vorgenommen werden.
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| Art. 8 |
Vorstand |
| Der Vorstand setzt sich zusammen aus: |
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PräsidentIn oder einer Kopräsidentin und einem Kopräsidenten |
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VizepräsidentIn |
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KassierIn |
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SekretärIn |
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MandatsträgerInnen |
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mindestens einem weiteren Mitglied |
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Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Nach- und Ersatzwahlen müssen von
der or- dentlichen oder einer ausserordentlichen Generalversammlung vorgenommen werden.
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| Der Vorstand hat folgende Aufgaben: |
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die Aufnahme neuer Mitglieder gemäss Art. 3 |
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die Führung der laufenden Geschäfte und die Vertretung der Ökoliberalen
Bewegung Schaffhausen nach aussen
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die Vorbereitung und Durchführung von Kampagnen bei Wahlen und
Ab- stimmungen
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die Bildung und Koordination von Arbeitsgruppen |
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die Organisation von Veranstaltungen |
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die Wahl von Delegierten in Arbeitsgruppen usw. |
| Die Teilnahme an Vorstandssitzungen steht allen Mitgliedern offen. |
| Art. 9 |
Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevisorinnen |
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Die beiden RechnungsrevisorInnen prüfen die Vereinsbuchhaltung des abgelaufenen
Geschäftsjahres. Sie legen der Generalversammlung darüber Bericht und
Antrag vor. Der/Die KassierIn hat die Bücher mit den vollständigen Belegen
rechtzeitig zur Revision vorzulegen. Die RevisorInnen müssen nicht der Ökoliberalen
Bewegung Schaffhausen angehören.
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| Art. 10 |
Behördenmitglieder und Delegierte |
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Die VertreterInnen in Behörden und die Delegierten berichten an den Mitgliederversamm- lungen
über ihre Arbeit.
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| Art. 11 |
Auflösung der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen |
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Die Auflösung der Ökoliberalen Bewegung Schaffhausen kann nur an einer
ausschliess- lich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Generalversam- mlung
mit Drei- viertelsmehrheit beschlossen werden. Diese Versammlung hat auch über
die Depo- nierung des Archivs und die Verwendung des allfällig vorhandenen
Reinvermögens zu befinden. Beide dürfen ihrem Zweck nicht entfremdet werden.
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