ÖBS - Ökoliberale Bewegung Schaffhausen - wir bewegen Menschen

 
 
24.05.2012 Mitgliederversammlung
04.06.2012 Vorstandssitzung
21.06.2011 ÖBS-Forum

 

Eingaben im Kantonsrat

 
9. Mai 2011, Postulat

«Smart Grid - Stromnetz der Zukunft»

Heinz Rether

für Solar-, Biogas-, Windkraftstrom und andere dezentrale Erzeuger, so- wie zur besseren Stromverbrauchskontrolle für die Kunden.

Während bislang Stromnetze mit zentraler Stromerzeugung dominieren, geht der Trend in Zukunft hin zu dezentralen Erzeugungsanlagen. Dies führt zu einer wesentlich komplexeren Struktur, primär im Bereich der Lastregelung und zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.

Die Gefährdung der Netzstabilität ist immer wieder ein Argument der E-Werke gegen zu viele dezentrale Stromproduktionsstätten. Durch das intelligente Strommanagement in Form von lokalen «Smart Meter» aus denen dann in der Gesamtheit ein regionales «Smart Grid», ein intelligentes Stromnetz, entsteht, könnte die Netzstabilität nachhaltig gesichert werden. Für Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für den Strom- versorger würde so ein Instrument geschaffen, das den Verbrauch besser koordinier- und planbar macht.

Generell werden elektrische Energieversorgungsnetze, auf die mögliche Höchstbe- lastung ausgelegt. So sind beispielsweise im Jahr 2009 Stromnetze in der Schweiz im Jahresdurchschnitt nur zwischen 30 bis 40% ausgelastet. Netzbetreiber sind zwecks Gewinnmaximierung bestrebt teure Lastspitzen zu vermeiden und im theoretischen Idealfall nur einen möglichst zeitlich konstanten Lastanteil, welcher über dem so genannten Grundlastanteil liegt, zu haben. Diese Nivellierung der Last kann mittels intelligenter Netze «Smart Grids» und lokaler «Smart Meters», intelligenter Stromzähler, durch automatische Steuerungen und Kontrolle von Verbrauchsanlagen erfolgen. Intelligente Stromnetze, wie «Smart Grid» wären dringend notwendig, um die Netzstabilität bei dezentraler Stromerzeugung wie in Biogas-, Photovoltaik- Wind- energieanlagen und Kleinwasserkraftwerken zu gewährleisten. Die Schweizer Firma Landis+Gyr ist in diesem Bereich Marktführer. Die ABB empfiehlt ebenfalls diese Technologie für die Energieversorgung der Zukunft. In seiner diesjährigen Zielsetzung, dem Jahr der Solarenergie, müsste der Kanton konsequenterweise auch diesen zweiten Schritt machen, um einer sicheren dezentralen Stromversorgung im Kanton Schaffhausen den Weg zu ebnen.

Bis 2020 müssen in der EU 80 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern, sogenannten «Smart Metern», ausgestattet sein. Das schreibt eine Energieeffi- zienzrichtlinie vor. Der Sinn für Kunden soll vor allem darin liegen, dass sie den Stromverbrauch besser kontrollieren können.

Das Postulat beauftragt den Regierungsrat folgende Punkte abzuklären:

1. Die Regierung klärt ab, ob ein „Smart Grid“ durch lokale «Smart Meters» ein für den Kanton SH taugliches Leitungsnetz wären, um der Stromproduktion und -verteilung der Zukunft gerecht zu werden.
2. Die Regierung unternimmt in Zusammenarbeit mit dem EKS (auf Anfrage auch mit dem EWS) erste Praxistests im «Smart Metering».
3. Die Regierung klärt ab, in welchem Zeitraum die kontinuierliche, flächen- deckende Erstellung eines intelligenten Stromnetzes sinnvoll realisiert werden kann und welche Kosten dies verursachen würde.
4. Die Regierung klärt ab, ob ein intelligentes Stromnetz langfristig Vorteile für Kundinnen und Kunden und ev. auch für die Stromerzeuger selbst bringt.

In der Schweiz hat die Gemeinde Biberist (SO) Smart Meters bereits flächendeckend eingeführt. (Kontakt: Peter Kofmel, Geschäftsführer EVB) Ein weiteres Pilotprojekt wird auch in der Gemeinde Ittigen (BE) durchgeführt.


29. März 2011, Interpellation
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Mitgliedschaft der EKS AG im Nuklearforum Schweiz

Heinz Rether

Das Nuklearforum Schweiz ist mit seinen gut 100 Kollektivmitgliedern und 450 Ein- zelmitgliedern der grösste und wichtigste Verein im Kernenergiebereich in der Schweiz. Der Mitgliederstamm umfasst Stromversorger, grosse und kleine Industrieunternehmen, Forschungsinstitutionen, Behörden und interessierte Fachleute. Gegründet im Jahr 1958 hat das Nuklearforum immer eine zentrale Rolle bei der technischen und wissen- schaftlichen Informationsvermittlung über Kernenergie an interessierte Kreise gespielt. Das Nuklearforum Schweiz ist ebenfalls bestrebt, die politische und soziale Debatte über Kernenergie mit zu gestalten.

Das Nuklearforum vertritt grundsätzlich eine Atomenergie befürwortende und erhaltende Position. Der Kanton Schaffhausen ist allerdings in einem Prozess, der den mittel- bis langfristigen Ausstieg aus der Atomenergie zum Ziel hat.

Dazu stellen sich folgende Fragen:

1. Welchen Einfluss hat der Regierungsrat auf ideelle Mitgliedschaften seiner eigenen Werke? Ist die Mitgliedschaft im Nuklearforum in Abstimmung mit dem Regierungsrat zu Stande gekommen?
2. Welche Kosten werden dadurch verursacht?
3. Beteiligt sich das EKS noch an anderen Interessensverbänden der Atom- wirtschaft?
4. Welche Vorteile ergeben sich dadurch für den Kanton?
5. Überlegt sich der Kanton, vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Wochen, die Mitgliedschaft(en) zu sistieren?
6. Ist das EKS auch in einer Vereinigung, welche die Förderung erneuerbarer Energien zum Inhalt hat? Wenn nicht, warum nicht?
7. Wie kann das EKS unbefangen auch neue erneuerbare Energieträger fördern, wenn es ideologisch einseitig an die Atomkraftidee gebunden ist?
8. Was unternimmt der Regierungsrat, um diese Blockade zu beheben?
9. Auf der Homepage des EKS werden solche Interessensbindungen nicht transparent aufgeführt. Weshalb nicht?

21. März 2011, Postulat
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Schaffhauser Antrag an die AXPO - ein zusätzliches Szenario tut Not!

Iren Eichenberger

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der AXPO einen Antrag mit folgendem Inhalt einzubringen:

Entwicklung eines zusätzlichen Versorgungsszenarios, unter Verzicht auf Atomenergie mittels breiter Nutzung erneuerbarer Energien. Dieses soll aufzeigen, mit welchen anderen Technologien der Energiebedarf gedeckt werden kann, was die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen, sowohl positive wie nachteilige sind und welche ökologischen Konsequenzen daraus resultieren.

Das Erdbeben vom 11. März 2011 hat weite Küstengebiete Japans bis Tokyo zerstört und darüber hinaus die ganze Welt in ihren Grundfesten erschüttert. Überwältigt und machtlos steht die hochtechnisierte westliche Gesellschaft der verheerenden Katastrophe gegenüber, die Erdbeben, Tsunami und die zerstörten Reaktoren von Fukushima über die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten brachten. Das Versagen der Sicherheits- und Kontrollsysteme im AKW Fukushima hebt alle Annahmen und Gewissheiten der Wissenschaft und Technik aus ihren Angeln. Regierungen aller Welt setzen geplante Konzepte zur Weiterentwicklung der Atomkraft aus. Selbst der Bundesrat lässt sämtliche Nuklearanlagen auf ihre Sicherheit überprüfen. Atomkritiker melden sich zu Wort, Atombefürworter und Parteien gehen über die Bücher. Es gibt zwischen allen einen gemeinsamen Nenner: Nachdenklichkeit und Betroffenheit!

In dieser Notlage ist auch der Kanton Schaffhausen gefordert. Als AXPO-Kanton ist er mitverantwortlich für eine Versorgungsstrategie, die weiterhin auf Atomkraft setzt und der zu Folge in Beznau ein neues AKW beantragt wird. Gleichzeitig setzt sich die Regierung per Gesetz verpflichtet, gegen den Bau von Endlagern in unserem Kanton und der angrenzenden Region ein. Dabei können wir es nicht belassen. Der Kanton Schaffhausen muss jetzt noch vermehrt alles in seiner Macht stehende tun, den Widerspruch in dieser Position aufzuheben und sich bei der AXPO konsequent für eine atomfreie Energieversor-gung einsetzen. Die Ereignisse in Fukushima zeigen radikal, dass Atomtechnologie nicht beherrschbar ist und bei einem Unfall verheerende, irreversible Schäden verursacht.

Andererseits verspricht der Aufbau einer atomfreien Energieversorgung grosse Chancen für Wirtschaft und Industrie, erspart uns die fast unlösbare und aufwendige Entsorgung radioaktiver Abfälle und befreit uns beim Einsatz erneuerbarer Energien von der Erdölabhängigkeit vom Ausland.


12. März 2010, Kleine Anfrage
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Stand der Photovoltaik im Kanton Schaffhausen

Heinz Rether

Ende Juli 2009 erschien der untenstehende Artikel. (Auszug)

News vom 30.07.2009
Energieförderprogramme der Kantone - Schaffhausen in der Spitzen- gruppe
Der Kanton Schaffhausen gehört zu den fortschrittlichen Energie-Kantonen. Das zeigt sich jetzt, wo der Bund die Höhe der Globalbeiträge an die Förder- programme der Kantone bekannt gegeben hat. Aus dem Konjunkturpaket er- hält Schaffhausen rund 2.4 Mio. Franken, was bezogen auf die Einwohner am meisten von allen Kantonen ist. Profitieren wird davon die Schaffhauser Volks- wirtschaft. Das Förderprogramm von insgesamt 5,3 Mio. Franken kann Inves- titionen in der ...

Das ist schön und gut.
Wie der Regierungsrat sicher weiss, sind die KEV-Gelder (Kosten deckende Einspeisevergütung) beim Bund erschöpft, ergo ein zügiger Ausbau der Photovoltaiknutzung wird blockiert. Andererseits investiert das EKS nicht Unsummen, um diesen Energieträger zu fördern, bzw. leere geeignete Dachflächen im Kanton zu bestücken. Im Bereich Photovoltaik fehlt momentan die Dynamik, besonders für mittlere und grosse Anlagen, die auch im Interesse des Abnehmers EKS wären. Einzig das EKS selbst engagiert sich auf Kantonsebene in diesem Bereich. Ich empfinde das als unzureichend, wenn wir die Solarsparte adäquat fördern wollen.

1. Wie gedenkt der Regierungsrat diesem Missstand entgegenzutreten?
2. Kennt der Regierungsrat die Praxis im Kanton Zürich (EWZ) und im Kanton BS bez. Solarförderung?
3. Ist der Regierungsrat bereit die unzureichende KEV-Praxis auf kantonaler Ebene, analog BS, zu überbrücken?
4. Was unternimmt der Regierungsrat, um geeignete, kantons- oder gemeinde- eigene Dachflächen durch Investoren (z.B. Solarspar, Alteno, EKS) mit Solar- zellen bestücken zu lassen?
5. Wieso ist die Einspeisevergütung für Solarstrom beim EKS so unattraktiv?
6. Als Sicherheit brauchen diese Investoren eine garantierte, kostendeckende Einspeisevergütung und Abnahmegarantie über 20 Jahre, wie steht der Regierungsrat dazu?
7. Wieso macht das EKS keine Solarstrombörse, an der sich die Interessierten mit finanziellen Mitteln anteilsmässig einkaufen können?
8. Wieso werden Solaranlagen auf Neubauten im Kanton SH nicht gefördert?
9. Wie viel % der geeigneten Dachflächen sind im Kanton SH bereits mit Solar- zellen bestückt?
10. Welches Potenzial gibt es auf Kantonsgebiet für mittlere bis grosse Anlagen?
11. Welche konkreten Planungsziele strebt das EKS und der Kanton SH im Be- reich Solarenergie an?

24. Oktober 2009, Kleine Anfrage
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Mitwirkung im Endlagerverfahren

Iren Eichenberger

KLAR Schweiz, die Trägerorganisation des Widerstandes gegen ein Atomendlager in Benken, weist in einem Schreiben im September 2009 auf die derzeitigen und die geplanten nächsten Schritte im Endlagerverfahren für atomare Abfälle hin. Demnach hat die NAGRA bis Ende 2010 sechs geologisch geeignete Standorte für schwach und mittelradioaktive und 3 für hochradioaktive Abfälle zu benennen. Neu wird Benken dabei laut KLAR Schweiz auch als geeigneter Standort für alle drei Kategorien gehandelt. Gleichzeitig soll ein Ausschuss der Kantone einberufen werden, der den Bund beim Auswahlverfahren begleitet und die regionale Partizipation, respektive den Einbezug der Bevölkerung und der Gemeinden vorbereiten soll.

Faktisch ist die Mitwirkung der regionalen Bevölkerung aber erst in der 2. Etappe vor- gesehen, nachdem die vorgeschlagenen Standorte bereits auf zwei pro Abfallkategorie fokussiert sein werden. Ebenfalls erst in dieser Phase werden die raumplanerischen, sozioökonomischen und sicherheitstechnischen Aspekte geprüft.

Für den Kanton Schaffhausen, der zum aktiven Widerstand gegen ein Endlager Benken und ebenso die neuen Optionen im Südranden verpflichtet ist, stellen sich daher fol- gende Fragen:

1. Trifft die oben aufgeführte Planung nach Wissen der Regierung zu?
2. Wurde die Regierung bereits für den erwähnten Ausschuss der Kantone an- gefragt, fanden allenfalls bereits Gespräche statt?
3. Wie soll in Kürze ein Mitwirkungsverfahren organisiert werden, wenn bis heute weder die Regeln dazu noch der Ablauf bekannt sind? Ist die demokratische Aushandlung dieser Regeln gesichert?
4. Ist die Regierung mit dem späten Einbezug der regionalen Partizipation ein- verstanden oder wehrt sie sich gegen eine vorherige Ausscheidung von Standortoptionen?

8. Juni 2009, Interpellation
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Kesslerloch

Heinz Rether und Mitunterzeichner

In der Antwort der Regierung auf die kleine Anfrage von Kantonsrat Bernhard Müller SVP zur «Umgebungsgestaltung des Kesslerlochs» 2005, bezeichnet die Regierung das Kesslerloch als eine der bedeutendsten und eindrücklichsten archäologischen Fund- stellen der Region.

Im Legislaturprogramm 2009 - 2012 spricht die Regierung unter Punkt 7.3 von der «Förderung einer vielfältigen kulturellen Entwicklung und von einem eigenständigen Profil als kultureller Standort».

Unter «Massnahmen, operative Umsetzung» plant die Regierung die «Attraktivität her- ausragender archäologischer Fundstätten zu steigern», insbesondere auch die Attrak- tivität des Kesslerlochs in Thayngen.

Da in den Schwerpunkten 2009 unter Punkt 7 (Gesellschaft, Kultur, Sport) nur die Rede von der Attraktivierung der röm. Kleinstadt «Juliomagus» in Schleitheim ist, gehen wir davon aus, dass das Kesslerloch nicht prioritär behandelt wird.

Wir haben dringende Fragen, die den Erhalt, den Schutz und die Attraktivierung dieser einmaligen Kulturstätte betreffen.

Fragen, die den oben erwähnten kulturhistorischen Wert des Kesslerlochs an sich betreffen und in direktem Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Metallschrottverarbeitungsbetriebes in unmittelbarere Nähe stehen.

1. Was will der Regierungsrat aus der unter nationalem Schutz stehenden Fund- stätte im Kesslerloch mittelfristig machen? Wie und wann holt der Kanton zusammen mit Bund, Gemeinde und Privaten das Kesslerloch aus seinem Dornröschenschlaf?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die touristische Bedeutung des Kesslerlochs, und wie gedenkt er diese zu verbessern? (Bsp.: Petersfels in Engen; Stein- bach, Keltendorf am Donnersberg; Freilichtmuseum Heuneburg; Pfahlbauten Unteruhldingen; Museum Steinzeit Siegsdorf; Legionärspfad Vindonissa; etc.)
3. Nach Auskunft des Kantonsarchäologen gibt es noch Grabungspotential (ganzer Vorplatzbereich des Kesslerlochs). Auch um das in unmittelbarer Nähe liegende «kleine Kesslerloch» (Neue Höhle) wurde bisher erst ansatz- weise gegraben, obwohl noch intakte glaziale Schichten vorliegen und Funde auch von dieser Stelle bekannt sind. Weshalb führt der Kanton hier nicht eine Sondierungsgrabung durch, um die Schichterhaltung genauer abzuklären?
4. Wie gedenkt die Regierung die geplante Ansiedlung eines Metallschrott- verarbeitungsbetriebes mit der kulturhistorischen Bedeutung des Kesslerlochs in Einklang zu bringen?
5. Im UVB zur geplanten Anlage spricht der Kanton von einer Haftung für Folgeschäden und einer Betriebseinstellung, falls solche auftreten würden.
Mit welchen Massnahmen plant der Regierungsrat, die noch auszugrabenden Funde und die Substanz des Kesslerlochs als solches, vor den zu erwar- tenden Einflüssen präventiv zu schützen und Folgeschäden nach Möglichkeit auszuschliessen?
6. Durch die Ansiedlung eines lärmintensiven Betriebes beim Kesslerloch leiden Anwohnerinnen, Anwohner und die Kesslerloch-Touristen nicht nur unter den Emissionen der J15, sondern auch unter dem ständigen Lärm der Metall- schrottverarbeitungsfirma (6-Tage-Woche!).
Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um die Attraktivität der Kulturstätte und des Quartiers zu erhalten?
7. Sieht der Regierungsrat auf Kantonsgebiet alternative mögliche Standorte für die betroffene Recyclingfirma?
8. Gibt es eine regionale oder überregionale Gesamtplanung der alt- bis jung- steinzeitlichen Fundstellen im Kanton Schaffhausen und welchen Stellenwert hat das Kesslerloch darin?

2. Juni 2008, Kleine Anfrage
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Altersbetreuung: Versorgungsplanung und Kostenentwicklung

Iren Eichenberger

Mit einer kleinen Anfrage zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege weist Gross- stadtrat RaphaĆ«l Rhoner im Stadtparlament auf die Prognosen des Bundesamtes für Statistik hin. Danach werden die Kosten im erwähnten Bereich von heute rund 7,3 Milliarden in den nächsten 25 Jahren um das rund 2,5 - Fache anwachsen. Die Ein- dämmung dieses Kostenanstiegs wäre allerdings, laut einhelliger Meinung von Fachleuten, mit effizienten Programmen zur Prävention und zum Erhalt der Selb- ständigkeit möglich.

Gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz übernimmt auch der Kanton bei der Behandlung und Betreuung von AlterspatientInnen eine wesentliche Aufgabe und die hälftige Finanzierung der Ausgaben der Gemeinden.

Gemäss Artikel 2 des genannten Gesetzes sind Untersuchung, Behandlung, Re- habilitation, aber auch Übergangspflege und Pflege von LangzeitpatientInnen mit hohen fachlichen Anforderungen Aufgabe des Kantons. Er unterstützt Beratungsstellen und spezielle Dienste, welche die Befähigung der betagten Bevölkerung zu einer möglichst langen Lebensgestaltung in hoher Autonomie stärken. Nicht zuletzt obliegt ihm die Versorgungsplanung und Koordination zusammen mit den Gemeinden.

Als Folge der absehbaren Entwicklung stellen sich auch auf kantonaler Ebene Fragen:

1. a) Wie sieht der Kanton den Bedarf bei den genannten Versorgungsauf- gaben, die in seine Zuständigkeit fallen (Altersbetreuungs- und Pflege- gesetz Art. 2, Lit. 1 – 6) mittel- und langfristig?
b) Sind die heutigen Angebote zur Deckung der Nachfrage ausreichend? Wo besteht allenfalls ein Ausbaubedarf?
c) Wenn ja, ist aufgrund dessen eine Konzeptentwicklung vorgesehen?
2. Wie schätzt er die Kostenfolgen des gesteigerten Bedarfs in den nächsten 15 bis 20 Jahren ?
3. Gibt es Ansätze, durch Stärkung der Angehörigenpflege, z.B. mit finanziellen Leistungen für die Pflegenden, die stationäre Versorgung zu entlasten?
4. Prävention und Gesundheitsförderung ist Aufgabe des Kantons, wie sinnge- mäss in Art. 2, Lit. 4 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz aufgeführt. Sind Massnahmen zur Gesundheitsförderung, z. B. Sport- und Bildung oder präven- tive Hausbesuche im Altersbereich geplant?

22. April 2008, Interpellation
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Frühdeutsch in Spielgruppen für fremdsprachige Kinder

Heinz Rether und Mitunterzeichner

Zu viele Immigrantenkinder sprechen und verstehen trotz Deutschförderstunden (DAZ) ab dem ersten Kindergartenjahr nur ungenügend Deutsch, wenn sie in die Schule kommen. Dies ist nicht erstaunlich, beträgt doch die Dotation dieser Förderung gerade einmal zwei Wochenlektionen. Sie setzt erst in einem Alter ein, in dem die Kinder bereits von ihrer zuhause erlernten Muttersprache geprägt sind und allenfalls einzelne Fragmente Deutsch nur gebrochen und in unkorrekter Form über Medien oder von den Eltern übernommen wurden. Ausserdem ist im Kindergarten die Schriftlichkeit als ergänzender Verarbeitungs- und Festigungsfaktor noch nicht vorhanden. Unter diesen Umständen werden diese Kinder in der Schule zu einer zusätzlichen Last und beeinträchtigen die Unterrichtsqualität, da sie den Klassenanschluss verlieren. Sie beherrschen in der Folge weder ihre Muttersprache (fehlende Schriftlichkeit) noch die Deutsche Sprache (fehlender Wortschatz)

Viel effizienter wäre es, wenn der Kanton bereits im Spielgruppenalter den Erwerb der deutschen Schrift- und Amtssprache altersgerecht und adäquat fördern würde. Dazu bedarf es einer höheren Regelmässigkeit, klaren Zielsetzungen und eines neu definierten Gefässes, einer Deutsch-Spielgruppe für Immigrantenkinder.

Im Alter von zwei bis fünf Jahren lernen Kinder sehr einfach Sprachen, in dem sie sie anwenden, um ihre Wünsche zu artikulieren bzw. die Welt kennenzulernen. Es ist also keine zusätzliche Motivation von Nöten. Die Sprache wird Mittel, um sich in der zu erobernden Welt zu orientieren. Die Interpellation versucht die These «Lieber spielerisch früh Deutsch lernen, um dann bei DAZ-Stunden, bei unterstützenden schulischen Massnahmen, bei der Bereitstellung von Brückenangeboten, bei den Kosten für Fremdplatzierungen und Resozialisierungsmassnahmen zu sparen!» umzusetzen. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass Frühförderung viel billiger, sinnvoller und nachhaltiger ist, als später Pflaster zu verteilen, obwohl die Wunde bereits unschön vernarbt oder sogar entzündet ist. Die unverhältnismässig hohe Prozentzahl fremdsprachiger Kinder mit einer gescheiterten Schulkarriere spricht für sich.

Oft wird in diesem Zusammenhang das Prinzip «Selbstverantwortung» entschuldigend vorgeschoben. Was aber, wenn diese Verantwortung mangels passenden Angebots, aus Angst oder vor dem Hintergrund unterschiedlicher soziokultureller Hintergründe gar nicht wahrgenommen werden kann? Wir stellen folgende Fragen dazu:

1. Welche Kosten würde eine Frühförderung in spezifischen Deutsch-Spiel- gruppen im Vergleichzu den oben genannten, bereits bestehenden Mass- nahmen nach sich ziehen?
2. Wie viele solcher «Deutsch-Spielgruppen» müssten im Kanton eröffnet werden, um den Bedarf zu decken? Hier kann man von der Anzahl Kinder ausgehen, die heute schon DAZ-Unterricht in Anspruch nehmen.
3. Sind gesetzliche Anpassungen von Nöten, um bei Eltern die nötige Ver- bindlichkeit zum Besuch des erwähnten Angebotes zu erhalten?
4. Möchte der Regierungsrat in einer Erprobungsphase erste Erfahrungen zu sammeln?

Begründung

Politik und Medien befassen sich aufgeregt mit Jugendgewalt, Schulproblemen und Ausländerkriminalität, nebenbei auch noch mit den hohen Gesundheits- und Sozial- hilfekosten. Meistens fordern sie zusätzliche Therapie-, Stütz- oder Strafmassnahmen, obwohl hierzulande bereits riesige Summen dafür ausgegeben werden. Die Kosten steigen ins unermessliche und belasten den Staat, die Kantone, die Gemeinden bis hin zu den Steuerzahlern massiv. Je nach politischen Couleurs werden die einen oder anderen Massnahmen weiter ausgebaut, allesamt lösen sie aber immense Kosten aus. Die Spirale führt ins endlose und wir als «classe politique» sind verpflichtet die vorhandenen Strukturen zu hinterfragen und gegebenenfalls durch erwiesenermassen Bessere zu ersetzen.

Die ersten Lebensjahre prägen die Entwicklung eines Kindes. Synapsen (Hirnzell- verbindungen) für die später benötigte Denkarbeit werden hauptsächlich im zweiten und dritten Lebensjahr gebildet. Wer mit erheblichen Defiziten im Kindergarten startet, wird gemäss Untersuchungen die Schule mit einer Wahrscheinlichkeit von über 80% auf der untersten Leistungsstufe verlassen und mit hoher Wahrscheinlichkeit Nettobezüger staatlicher Leistungen bleiben.
Kindergärtnerinnen und Deutschlehrerinnen geben sich Mühe Immigrantenkindern unsere Sprache beizubringen. Sie scheitern aber oft an den zu kleinen Zeitpools. Es ist deshalb besser investiertes Geld, wenn man Kinder fremdsprachiger Eltern und bei Bedarf auch Kinder aus sozial schwachen Familien in dieser Zeit erfasst und mit ihnen spielerisch eine gute Basis erarbeitet, um im Kindergarten und in der Schule besser bestehen zu können.
Der Besuch bestehender Spielgruppen beruht auf Freiwilligkeit. Ein Besuch der Spiel- gruppe für Fremdsprachige müsste verpflichtenden Charakter haben.
Für unseren liberalen Rechtsstaat und die Wissensgesellschaft Schweiz stellen sich dazu drängende Fragen:

Darf man so viel vermeidbares Leid und Chancenungleichheit zulassen?
Kann sich die Schweiz so viel ungenutztes Potenzial und die Reparaturkosten noch länger leisten?
Bezieht sich das Ziel der grösstmöglichen persönlichen Freiheit nicht auf das ganze Leben, sodass sich kleine staatliche Eingriffe im Kindesalter zur Schaffung von intakten Perspektiven geradezu aufdrängen?
Die Unterzeichner dieses Vorstosses sind sich dieser Verantwortung gegen- über Staat und Gesellschaft bewusst und bitten die Regierung in diesem wissenschaftlich belegt, sinnvolleren Förderbereich erste Erfahrungen zu sammeln, um bei positivem Verlauf die bestehenden Strukturen adäquat zu verbessern.

8. Januar 2008, Postulat
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Jugendliche rauchen immer früher

Heinz Rether und Mitunterzeichner

Der Regierungsrat wird eingeladen den Jugendschutz im Bereich Ta- bakkonsum zu verstärken und geeignete Massnahmen einzuleiten.
Angesichts der alarmierenden Situation und der erschreckenden Folgen des regelmässigen und intensiven Tabakkonsums durch immer jüngere Jugend- liche bitte ich den Regierungsrat die aufgeführten Massnahmen zu prüfen:

1. Im Kanton Schaffhausen ist der Verkauf von Tabakwaren an unter 18- Jährige zu verbieten.
2. Im Kanton Schaffhausen ist der Zugang zu Zigarettenautomaten im Freien, in Bahnhöfen, in Restaurants für unter 18-Jährige einzuschränken.
3. Alternative Massnahmen werden geprüft bzw. umgesetzt.
4. Der Kanton macht seinen Einfluss geltend, um in der Schweiz wirksamere Tabakpräventionsmassnahmen durchzusetzen.

Begründung

Im Alltag lässt sich beobachten und Untersuchungen erhärten die Feststellung: Der Tabak-, Cannabis- und Alkoholkonsum immer jüngerer Jugendlicher ist eine Tatsache.

Tatsachen sind auch, dass

in den letzten Jahren die Zahl jugendlicher Raucherinnen und Raucher auf hohem Niveau stagniert. Bereits 12-14-jährige Schülerinnen und Schüler rauchen regelmässig.
je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto schwieriger ist es, wieder aufzuhören und desto grösser ist das Risiko, später an den schädlichen Folgen des Rauchens zu leiden.
Präventionskampagnen, welche auf die Suchtproblematik und Gesundheits- schädigung hinweisen, bei Jugendlichen praktisch ohne Wirkung bleiben.

Drastische Preiserhöhungen für Raucherwaren gelten zwar als wirksames Mittel zur Einschränkung des Tabakkonsums bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie sind aber offensichtlich kein Allheilmittel. Das Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren, die Einschränkung des Zugangs zu Automaten für Jugendliche, werden als weitere Präventionsmassnahmen genannt und vom Bundesamt für Gesundheitswesen geprüft. Einige Kantone haben solche Einschränkungen bereits umgesetzt.

Selbst beim Automatenverkauf ist es gemäss SN von Montag 7. Januar 2008 möglich eine geeignete Alterskontrolle durchzuführen. In den Kantonen Luzern, Waadt und Graubünden wurde eine solche Schwelle eingeführt.

Einstiegsalter

Gesundheitsumfragen zeigen, dass ca. 25% der 15-jährigen (bzw. ca. 34% der 15-19-jährigen) 2006 (bzw. 2002) wöchentlich oder täglich rauchen. Resultate belegen auch, dass das Alter zwischen 15 und 19 Jahren das wichtigste Einstiegsalter ist. 46% der rauchenden Männer und gar 50% der Frauen haben laut Befragung in diesem Alter mit dem Tabak-Konsum begonnen.

Die Statistik «Rauchgewohnheiten in der Schweiz» belegt eindeutig, dass viele Rau- cherinnen und Raucher im Jugendalter mit dem Rauchen beginnen.

Tabakkonsum und gesundheitliche Folgen

Die Schweiz zählt ungefähr 1,5 - 1,75 Mio. Rauchende, das heisst ca. ¼ der Bevöl- kerung ab dem 15. Altersjahr rauchen. Im Jahr 2006 wurden in der Schweiz etwa 13 Milliarden Zigaretten verkauft. Trotz der einschränkenden Massnahmen in den Bereichen Raucherschutz, Verteuerung etc. stieg 2006 der pro Kopf-Konsum erstmals seit 1998 wieder an.

Jedes Jahr sterben in unserem Land ca. 8'000 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind mehr als 20 frühzeitige Todesfälle pro Tag. 45% dieser Todesfälle werden durch tabakbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht, 25% durch Lungenkrebs, 18% durch chronische Atemwegserkrankungen und 12% durch andere Krebsarten (Zunge, Lippen, Nasen-Nebenhöhlen, Kehlkopf, Speiseröhre, Bauch- speicheldrüse, Harn-Blase, Niere). Tabakbedingte Krankheiten sind die bedeutendste vermeidbare Todesursache.

Hagenturm, Foto Max Bauman
   
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