|
|
| 9. Mai 2011, Postulat |
|
«Smart Grid - Stromnetz der Zukunft»
Heinz Rether
für Solar-, Biogas-, Windkraftstrom und andere dezentrale Erzeuger, so- wie zur besseren
Stromverbrauchskontrolle für die Kunden.
Während bislang Stromnetze mit zentraler Stromerzeugung dominieren, geht der Trend in Zukunft hin zu
dezentralen Erzeugungsanlagen. Dies führt zu einer wesentlich komplexeren Struktur, primär im Bereich
der Lastregelung und zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Die Gefährdung der Netzstabilität ist immer wieder ein Argument der E-Werke gegen zu viele dezentrale
Stromproduktionsstätten. Durch das intelligente Strommanagement in Form von lokalen «Smart Meter»
aus denen dann in der Gesamtheit ein regionales «Smart Grid», ein intelligentes Stromnetz,
entsteht, könnte die Netzstabilität nachhaltig gesichert werden. Für Konsumentinnen und Konsumenten,
aber auch für den Strom- versorger würde so ein Instrument geschaffen, das den Verbrauch besser koordinier-
und planbar macht.
Generell werden elektrische Energieversorgungsnetze, auf die mögliche Höchstbe- lastung ausgelegt. So sind
beispielsweise im Jahr 2009 Stromnetze in der Schweiz im Jahresdurchschnitt nur zwischen 30 bis 40%
ausgelastet. Netzbetreiber sind zwecks Gewinnmaximierung bestrebt teure Lastspitzen zu vermeiden und im
theoretischen Idealfall nur einen möglichst zeitlich konstanten Lastanteil, welcher über dem so genannten
Grundlastanteil liegt, zu haben. Diese Nivellierung der Last kann mittels intelligenter Netze
«Smart Grids» und lokaler «Smart Meters», intelligenter Stromzähler, durch
automatische Steuerungen und Kontrolle von Verbrauchsanlagen erfolgen. Intelligente Stromnetze, wie
«Smart Grid» wären dringend notwendig, um die Netzstabilität bei dezentraler Stromerzeugung
wie in Biogas-, Photovoltaik- Wind- energieanlagen und Kleinwasserkraftwerken zu gewährleisten. Die Schweizer
Firma Landis+Gyr ist in diesem Bereich Marktführer. Die ABB empfiehlt ebenfalls diese Technologie für die
Energieversorgung der Zukunft. In seiner diesjährigen Zielsetzung, dem Jahr der Solarenergie, müsste der
Kanton konsequenterweise auch diesen zweiten Schritt machen, um einer sicheren dezentralen Stromversorgung
im Kanton Schaffhausen den Weg zu ebnen.
Bis 2020 müssen in der EU 80 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern, sogenannten
«Smart Metern», ausgestattet sein. Das schreibt eine Energieeffi- zienzrichtlinie vor. Der Sinn
für Kunden soll vor allem darin liegen, dass sie den Stromverbrauch besser kontrollieren können.
Das Postulat beauftragt den Regierungsrat folgende Punkte abzuklären:
| 1. |
Die Regierung klärt ab, ob ein „Smart Grid“ durch lokale «Smart Meters» ein für den Kanton
SH taugliches Leitungsnetz wären, um der Stromproduktion und -verteilung der Zukunft gerecht zu werden.
|
| 2. |
Die Regierung unternimmt in Zusammenarbeit mit dem EKS (auf Anfrage auch mit dem EWS) erste Praxistests
im «Smart Metering».
|
| 3. |
Die Regierung klärt ab, in welchem Zeitraum die kontinuierliche, flächen- deckende Erstellung eines
intelligenten Stromnetzes sinnvoll realisiert werden kann und welche Kosten dies verursachen würde.
|
| 4. |
Die Regierung klärt ab, ob ein intelligentes Stromnetz langfristig Vorteile für Kundinnen und Kunden
und ev. auch für die Stromerzeuger selbst bringt.
|
In der Schweiz hat die Gemeinde Biberist (SO) Smart Meters bereits flächendeckend eingeführt. (Kontakt:
Peter Kofmel, Geschäftsführer EVB) Ein weiteres Pilotprojekt wird auch in der Gemeinde Ittigen (BE)
durchgeführt.
|
| 29. März 2011, Interpellation |
|
Nach oben |
Mitgliedschaft der EKS AG im Nuklearforum Schweiz
Heinz Rether
Das Nuklearforum Schweiz ist mit seinen gut 100 Kollektivmitgliedern und 450 Ein- zelmitgliedern der
grösste und wichtigste Verein im Kernenergiebereich in der Schweiz. Der Mitgliederstamm umfasst
Stromversorger, grosse und kleine Industrieunternehmen, Forschungsinstitutionen, Behörden und
interessierte Fachleute. Gegründet im Jahr 1958 hat das Nuklearforum immer eine zentrale Rolle bei
der technischen und wissen- schaftlichen Informationsvermittlung über Kernenergie an interessierte
Kreise gespielt. Das Nuklearforum Schweiz ist ebenfalls bestrebt, die politische und soziale Debatte
über Kernenergie mit zu gestalten.
Das Nuklearforum vertritt grundsätzlich eine Atomenergie befürwortende und erhaltende Position. Der
Kanton Schaffhausen ist allerdings in einem Prozess, der den mittel- bis langfristigen Ausstieg aus
der Atomenergie zum Ziel hat.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
| 1. |
Welchen Einfluss hat der Regierungsrat auf ideelle Mitgliedschaften seiner eigenen Werke? Ist
die Mitgliedschaft im Nuklearforum in Abstimmung mit dem Regierungsrat zu Stande gekommen?
|
| 2. |
Welche Kosten werden dadurch verursacht?
|
| 3. |
Beteiligt sich das EKS noch an anderen Interessensverbänden der Atom- wirtschaft?
|
| 4. |
Welche Vorteile ergeben sich dadurch für den Kanton?
|
| 5. |
Überlegt sich der Kanton, vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Wochen, die
Mitgliedschaft(en) zu sistieren?
|
| 6. |
Ist das EKS auch in einer Vereinigung, welche die Förderung erneuerbarer Energien zum Inhalt hat?
Wenn nicht, warum nicht?
|
| 7. |
Wie kann das EKS unbefangen auch neue erneuerbare Energieträger fördern, wenn es ideologisch
einseitig an die Atomkraftidee gebunden ist?
|
| 8. |
Was unternimmt der Regierungsrat, um diese Blockade zu beheben?
|
| 9. |
Auf der Homepage des EKS werden solche Interessensbindungen nicht transparent aufgeführt. Weshalb nicht?
|
|
| 21. März 2011, Postulat |
|
Nach oben |
Schaffhauser Antrag an die AXPO - ein zusätzliches Szenario tut Not!
Iren Eichenberger
Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der AXPO einen Antrag mit folgendem Inhalt einzubringen:
Entwicklung eines zusätzlichen Versorgungsszenarios, unter Verzicht auf Atomenergie mittels breiter
Nutzung erneuerbarer Energien. Dieses soll aufzeigen, mit welchen anderen Technologien der Energiebedarf
gedeckt werden kann, was die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen, sowohl positive wie nachteilige
sind und welche ökologischen Konsequenzen daraus resultieren.
Das Erdbeben vom 11. März 2011 hat weite Küstengebiete Japans bis Tokyo zerstört und darüber hinaus die
ganze Welt in ihren Grundfesten erschüttert. Überwältigt und machtlos steht die hochtechnisierte westliche
Gesellschaft der verheerenden Katastrophe gegenüber, die Erdbeben, Tsunami und die zerstörten Reaktoren
von Fukushima über die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten brachten. Das Versagen der Sicherheits-
und Kontrollsysteme im AKW Fukushima hebt alle Annahmen und Gewissheiten der Wissenschaft und Technik aus
ihren Angeln. Regierungen aller Welt setzen geplante Konzepte zur Weiterentwicklung der Atomkraft aus.
Selbst der Bundesrat lässt sämtliche Nuklearanlagen auf ihre Sicherheit überprüfen. Atomkritiker melden
sich zu Wort, Atombefürworter und Parteien gehen über die Bücher. Es gibt zwischen allen einen gemeinsamen
Nenner: Nachdenklichkeit und Betroffenheit!
In dieser Notlage ist auch der Kanton Schaffhausen gefordert. Als AXPO-Kanton ist er mitverantwortlich für
eine Versorgungsstrategie, die weiterhin auf Atomkraft setzt und der zu Folge in Beznau ein neues AKW beantragt
wird. Gleichzeitig setzt sich die Regierung per Gesetz verpflichtet, gegen den Bau von Endlagern in unserem
Kanton und der angrenzenden Region ein. Dabei können wir es nicht belassen. Der Kanton Schaffhausen muss
jetzt noch vermehrt alles in seiner Macht stehende tun, den Widerspruch in dieser Position aufzuheben und
sich bei der AXPO konsequent für eine atomfreie Energieversor-gung einsetzen. Die Ereignisse in Fukushima
zeigen radikal, dass Atomtechnologie nicht beherrschbar ist und bei einem Unfall verheerende, irreversible
Schäden verursacht.
Andererseits verspricht der Aufbau einer atomfreien Energieversorgung grosse Chancen für Wirtschaft und
Industrie, erspart uns die fast unlösbare und aufwendige Entsorgung radioaktiver Abfälle und befreit uns
beim Einsatz erneuerbarer Energien von der Erdölabhängigkeit vom Ausland.
|
| 12. März 2010, Kleine Anfrage |
|
Nach oben |
Stand der Photovoltaik im Kanton Schaffhausen
Heinz Rether
Ende Juli 2009 erschien der untenstehende Artikel. (Auszug)
News vom 30.07.2009
Energieförderprogramme der Kantone - Schaffhausen in der Spitzen- gruppe
Der Kanton Schaffhausen gehört zu den fortschrittlichen Energie-Kantonen. Das zeigt sich jetzt, wo der
Bund die Höhe der Globalbeiträge an die Förder- programme der Kantone bekannt gegeben hat. Aus dem
Konjunkturpaket er- hält Schaffhausen rund 2.4 Mio. Franken, was bezogen auf die Einwohner am meisten
von allen Kantonen ist. Profitieren wird davon die Schaffhauser Volks- wirtschaft. Das Förderprogramm
von insgesamt 5,3 Mio. Franken kann Inves- titionen in der ...
Das ist schön und gut.
Wie der Regierungsrat sicher weiss, sind die KEV-Gelder (Kosten deckende Einspeisevergütung) beim Bund
erschöpft, ergo ein zügiger Ausbau der Photovoltaiknutzung wird blockiert. Andererseits investiert das
EKS nicht Unsummen, um diesen Energieträger zu fördern, bzw. leere geeignete Dachflächen im Kanton zu
bestücken. Im Bereich Photovoltaik fehlt momentan die Dynamik, besonders für mittlere und grosse Anlagen,
die auch im Interesse des Abnehmers EKS wären. Einzig das EKS selbst engagiert sich auf Kantonsebene in
diesem Bereich. Ich empfinde das als unzureichend, wenn wir die Solarsparte adäquat fördern wollen.
| 1. |
Wie gedenkt der Regierungsrat diesem Missstand entgegenzutreten?
|
| 2. |
Kennt der Regierungsrat die Praxis im Kanton Zürich (EWZ) und im Kanton BS bez. Solarförderung?
|
| 3. |
Ist der Regierungsrat bereit die unzureichende KEV-Praxis auf kantonaler Ebene, analog BS,
zu überbrücken?
|
| 4. |
Was unternimmt der Regierungsrat, um geeignete, kantons- oder gemeinde- eigene Dachflächen durch
Investoren (z.B. Solarspar, Alteno, EKS) mit Solar- zellen bestücken zu lassen?
|
| 5. |
Wieso ist die Einspeisevergütung für Solarstrom beim EKS so unattraktiv?
|
| 6. |
Als Sicherheit brauchen diese Investoren eine garantierte, kostendeckende Einspeisevergütung
und Abnahmegarantie über 20 Jahre, wie steht der Regierungsrat dazu?
|
| 7. |
Wieso macht das EKS keine Solarstrombörse, an der sich die Interessierten mit finanziellen
Mitteln anteilsmässig einkaufen können?
|
| 8. |
Wieso werden Solaranlagen auf Neubauten im Kanton SH nicht gefördert?
|
| 9. |
Wie viel % der geeigneten Dachflächen sind im Kanton SH bereits mit Solar- zellen bestückt?
|
| 10. |
Welches Potenzial gibt es auf Kantonsgebiet für mittlere bis grosse Anlagen?
|
| 11. |
Welche konkreten Planungsziele strebt das EKS und der Kanton SH im Be- reich Solarenergie an?
|
|
| 24. Oktober 2009, Kleine Anfrage |
|
Nach oben |
Mitwirkung im Endlagerverfahren
Iren Eichenberger
KLAR Schweiz, die Trägerorganisation des Widerstandes gegen ein Atomendlager in Benken,
weist in einem Schreiben im September 2009 auf die derzeitigen und die geplanten nächsten
Schritte im Endlagerverfahren für atomare Abfälle hin. Demnach hat die NAGRA bis Ende 2010
sechs geologisch geeignete Standorte für schwach und mittelradioaktive und 3 für
hochradioaktive Abfälle zu benennen. Neu wird Benken dabei laut KLAR Schweiz auch als
geeigneter Standort für alle drei Kategorien gehandelt. Gleichzeitig soll ein Ausschuss
der Kantone einberufen werden, der den Bund beim Auswahlverfahren begleitet und die
regionale Partizipation, respektive den Einbezug der Bevölkerung und der Gemeinden
vorbereiten soll.
Faktisch ist die Mitwirkung der regionalen Bevölkerung aber erst in der 2. Etappe vor- gesehen,
nachdem die vorgeschlagenen Standorte bereits auf zwei pro Abfallkategorie fokussiert sein
werden. Ebenfalls erst in dieser Phase werden die raumplanerischen, sozioökonomischen und
sicherheitstechnischen Aspekte geprüft.
Für den Kanton Schaffhausen, der zum aktiven Widerstand gegen ein Endlager Benken und
ebenso die neuen Optionen im Südranden verpflichtet ist, stellen sich daher fol- gende Fragen:
| 1. |
Trifft die oben aufgeführte Planung nach Wissen der Regierung zu?
|
| 2. |
Wurde die Regierung bereits für den erwähnten Ausschuss der Kantone an- gefragt,
fanden allenfalls bereits Gespräche statt?
|
| 3. |
Wie soll in Kürze ein Mitwirkungsverfahren organisiert werden, wenn bis heute
weder die Regeln dazu noch der Ablauf bekannt sind? Ist die demokratische
Aushandlung dieser Regeln gesichert?
|
| 4. |
Ist die Regierung mit dem späten Einbezug der regionalen Partizipation ein- verstanden
oder wehrt sie sich gegen eine vorherige Ausscheidung von Standortoptionen?
|
|
| 8. Juni 2009, Interpellation |
|
Nach oben |
Kesslerloch
Heinz Rether und Mitunterzeichner
In der Antwort der Regierung auf die kleine Anfrage von Kantonsrat Bernhard Müller SVP zur
«Umgebungsgestaltung des Kesslerlochs» 2005, bezeichnet die Regierung das Kesslerloch
als eine der bedeutendsten und eindrücklichsten archäologischen Fund- stellen der Region.
Im Legislaturprogramm 2009 - 2012 spricht die Regierung unter Punkt 7.3 von der «Förderung
einer vielfältigen kulturellen Entwicklung und von einem eigenständigen Profil als kultureller
Standort».
Unter «Massnahmen, operative Umsetzung» plant die Regierung die «Attraktivität
her- ausragender archäologischer Fundstätten zu steigern», insbesondere auch die Attrak- tivität
des Kesslerlochs in Thayngen.
Da in den Schwerpunkten 2009 unter Punkt 7 (Gesellschaft, Kultur, Sport) nur die Rede von der
Attraktivierung der röm. Kleinstadt «Juliomagus» in Schleitheim ist, gehen wir davon
aus, dass das Kesslerloch nicht prioritär behandelt wird.
Wir haben dringende Fragen, die den Erhalt, den Schutz und die Attraktivierung dieser einmaligen
Kulturstätte betreffen.
Fragen, die den oben erwähnten kulturhistorischen Wert des Kesslerlochs an sich betreffen und in
direktem Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Metallschrottverarbeitungsbetriebes in
unmittelbarere Nähe stehen.
| 1. |
Was will der Regierungsrat aus der unter nationalem Schutz stehenden Fund- stätte im
Kesslerloch mittelfristig machen? Wie und wann holt der Kanton zusammen mit Bund,
Gemeinde und Privaten das Kesslerloch aus seinem Dornröschenschlaf?
|
| 2. |
Wie beurteilt der Regierungsrat die touristische Bedeutung des Kesslerlochs, und wie gedenkt
er diese zu verbessern? (Bsp.: Petersfels in Engen; Stein- bach, Keltendorf am Donnersberg;
Freilichtmuseum Heuneburg; Pfahlbauten Unteruhldingen; Museum Steinzeit Siegsdorf;
Legionärspfad Vindonissa; etc.)
|
| 3. |
Nach Auskunft des Kantonsarchäologen gibt es noch Grabungspotential (ganzer Vorplatzbereich
des Kesslerlochs). Auch um das in unmittelbarer Nähe liegende «kleine Kesslerloch»
(Neue Höhle) wurde bisher erst ansatz- weise gegraben, obwohl noch intakte glaziale Schichten
vorliegen und Funde auch von dieser Stelle bekannt sind. Weshalb führt der Kanton hier nicht
eine Sondierungsgrabung durch, um die Schichterhaltung genauer abzuklären?
|
| 4. |
Wie gedenkt die Regierung die geplante Ansiedlung eines Metallschrott- verarbeitungsbetriebes mit
der kulturhistorischen Bedeutung des Kesslerlochs in Einklang zu bringen?
|
| 5. |
Im UVB zur geplanten Anlage spricht der Kanton von einer Haftung für Folgeschäden und einer
Betriebseinstellung, falls solche auftreten würden.
Mit welchen Massnahmen plant der Regierungsrat, die noch auszugrabenden Funde und die Substanz
des Kesslerlochs als solches, vor den zu erwar- tenden Einflüssen präventiv zu schützen und
Folgeschäden nach Möglichkeit auszuschliessen?
|
| 6. |
Durch die Ansiedlung eines lärmintensiven Betriebes beim Kesslerloch leiden Anwohnerinnen,
Anwohner und die Kesslerloch-Touristen nicht nur unter den Emissionen der J15, sondern auch
unter dem ständigen Lärm der Metall- schrottverarbeitungsfirma (6-Tage-Woche!).
Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um die Attraktivität der Kulturstätte und des
Quartiers zu erhalten?
|
| 7. |
Sieht der Regierungsrat auf Kantonsgebiet alternative mögliche Standorte für die betroffene
Recyclingfirma?
|
| 8. |
Gibt es eine regionale oder überregionale Gesamtplanung der alt- bis jung- steinzeitlichen
Fundstellen im Kanton Schaffhausen und welchen Stellenwert hat das Kesslerloch darin?
|
|
| 2. Juni 2008, Kleine Anfrage |
|
Nach oben |
Altersbetreuung: Versorgungsplanung und Kostenentwicklung
Iren Eichenberger
Mit einer kleinen Anfrage zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege weist Gross- stadtrat Raphaƫl
Rhoner im Stadtparlament auf die Prognosen des Bundesamtes für Statistik hin. Danach werden die
Kosten im erwähnten Bereich von heute rund 7,3 Milliarden in den nächsten 25 Jahren um
das rund 2,5 - Fache anwachsen. Die Ein- dämmung dieses Kostenanstiegs wäre allerdings,
laut einhelliger Meinung von Fachleuten, mit effizienten Programmen zur Prävention und zum Erhalt
der Selb- ständigkeit möglich.
Gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz übernimmt auch der Kanton bei der Behandlung
und Betreuung von AlterspatientInnen eine wesentliche Aufgabe und die hälftige Finanzierung der
Ausgaben der Gemeinden.
Gemäss Artikel 2 des genannten Gesetzes sind Untersuchung, Behandlung, Re- habilitation, aber auch
Übergangspflege und Pflege von LangzeitpatientInnen mit hohen fachlichen Anforderungen Aufgabe
des Kantons. Er unterstützt Beratungsstellen und spezielle Dienste, welche die Befähigung der
betagten Bevölkerung zu einer möglichst langen Lebensgestaltung in hoher Autonomie
stärken. Nicht zuletzt obliegt ihm die Versorgungsplanung und Koordination zusammen mit den Gemeinden.
Als Folge der absehbaren Entwicklung stellen sich auch auf kantonaler Ebene Fragen:
| 1. |
a) |
Wie sieht der Kanton den Bedarf bei den genannten Versorgungsauf- gaben,
die in seine Zuständigkeit fallen (Altersbetreuungs- und Pflege- gesetz
Art. 2, Lit. 1 – 6) mittel- und langfristig?
|
|
b) |
Sind die heutigen Angebote zur Deckung der Nachfrage ausreichend?
Wo besteht allenfalls ein Ausbaubedarf?
|
|
c) |
Wenn ja, ist aufgrund dessen eine Konzeptentwicklung vorgesehen?
|
| 2. |
Wie schätzt er die Kostenfolgen des gesteigerten Bedarfs in den nächsten
15 bis 20 Jahren ?
|
| 3. |
Gibt es Ansätze, durch Stärkung der Angehörigenpflege, z.B. mit finanziellen
Leistungen für die Pflegenden, die stationäre Versorgung zu entlasten?
|
| 4. |
Prävention und Gesundheitsförderung ist Aufgabe des Kantons, wie sinnge- mäss
in Art. 2, Lit. 4 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz aufgeführt.
Sind Massnahmen zur Gesundheitsförderung, z. B. Sport- und Bildung oder
präven- tive Hausbesuche im Altersbereich geplant?
|
|
| 22. April 2008, Interpellation |
|
Nach oben |
Frühdeutsch in Spielgruppen für fremdsprachige Kinder
Heinz Rether und Mitunterzeichner
Zu viele Immigrantenkinder sprechen und verstehen trotz Deutschförderstunden (DAZ) ab dem ersten
Kindergartenjahr nur ungenügend Deutsch, wenn sie in die Schule kommen. Dies ist nicht erstaunlich,
beträgt doch die Dotation dieser Förderung gerade einmal zwei Wochenlektionen. Sie setzt erst in
einem Alter ein, in dem die Kinder bereits von ihrer zuhause erlernten Muttersprache geprägt sind
und allenfalls einzelne Fragmente Deutsch nur gebrochen und in unkorrekter Form über Medien oder
von den Eltern übernommen wurden. Ausserdem ist im Kindergarten die Schriftlichkeit als ergänzender
Verarbeitungs- und Festigungsfaktor noch nicht vorhanden. Unter diesen Umständen werden diese Kinder
in der Schule zu einer zusätzlichen Last und beeinträchtigen die Unterrichtsqualität, da sie den
Klassenanschluss verlieren. Sie beherrschen in der Folge weder ihre Muttersprache (fehlende
Schriftlichkeit) noch die Deutsche Sprache (fehlender Wortschatz)
Viel effizienter wäre es, wenn der Kanton bereits im Spielgruppenalter den Erwerb der deutschen
Schrift- und Amtssprache altersgerecht und adäquat fördern würde. Dazu bedarf es einer höheren
Regelmässigkeit, klaren Zielsetzungen und eines neu definierten Gefässes, einer Deutsch-Spielgruppe
für Immigrantenkinder.
Im Alter von zwei bis fünf Jahren lernen Kinder sehr einfach Sprachen, in dem sie sie anwenden, um
ihre Wünsche zu artikulieren bzw. die Welt kennenzulernen. Es ist also keine zusätzliche Motivation
von Nöten. Die Sprache wird Mittel, um sich in der zu erobernden Welt zu orientieren. Die
Interpellation versucht die These «Lieber spielerisch früh Deutsch lernen, um dann bei
DAZ-Stunden, bei unterstützenden schulischen Massnahmen, bei der Bereitstellung von Brückenangeboten,
bei den Kosten für Fremdplatzierungen und Resozialisierungsmassnahmen zu sparen!» umzusetzen.
Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass Frühförderung viel billiger, sinnvoller
und nachhaltiger ist, als später Pflaster zu verteilen, obwohl die Wunde bereits unschön vernarbt
oder sogar entzündet ist. Die unverhältnismässig hohe Prozentzahl fremdsprachiger Kinder mit einer
gescheiterten Schulkarriere spricht für sich.
Oft wird in diesem Zusammenhang das Prinzip «Selbstverantwortung» entschuldigend
vorgeschoben. Was aber, wenn diese Verantwortung mangels passenden Angebots, aus Angst oder vor
dem Hintergrund unterschiedlicher soziokultureller Hintergründe gar nicht wahrgenommen werden kann?
Wir stellen folgende Fragen dazu:
| 1. |
Welche Kosten würde eine Frühförderung in spezifischen Deutsch-Spiel- gruppen im Vergleichzu
den oben genannten, bereits bestehenden Mass- nahmen nach sich ziehen?
|
| 2. |
Wie viele solcher «Deutsch-Spielgruppen» müssten im Kanton eröffnet werden, um
den Bedarf zu decken? Hier kann man von der Anzahl Kinder ausgehen, die heute schon
DAZ-Unterricht in Anspruch nehmen.
|
| 3. |
Sind gesetzliche Anpassungen von Nöten, um bei Eltern die nötige Ver- bindlichkeit zum Besuch
des erwähnten Angebotes zu erhalten?
|
| 4. |
Möchte der Regierungsrat in einer Erprobungsphase erste Erfahrungen zu sammeln?
|
Begründung
Politik und Medien befassen sich aufgeregt mit Jugendgewalt, Schulproblemen und Ausländerkriminalität,
nebenbei auch noch mit den hohen Gesundheits- und Sozial- hilfekosten. Meistens fordern sie zusätzliche
Therapie-, Stütz- oder Strafmassnahmen, obwohl hierzulande bereits riesige Summen dafür ausgegeben
werden. Die Kosten steigen ins unermessliche und belasten den Staat, die Kantone, die Gemeinden bis
hin zu den Steuerzahlern massiv. Je nach politischen Couleurs werden die einen oder anderen Massnahmen
weiter ausgebaut, allesamt lösen sie aber immense Kosten aus. Die Spirale führt ins endlose und wir
als «classe politique» sind verpflichtet die vorhandenen Strukturen zu hinterfragen und
gegebenenfalls durch erwiesenermassen Bessere zu ersetzen.
Die ersten Lebensjahre prägen die Entwicklung eines Kindes. Synapsen (Hirnzell- verbindungen) für die
später benötigte Denkarbeit werden hauptsächlich im zweiten und dritten Lebensjahr gebildet. Wer mit
erheblichen Defiziten im Kindergarten startet, wird gemäss Untersuchungen die Schule mit einer
Wahrscheinlichkeit von über 80% auf der untersten Leistungsstufe verlassen und mit hoher
Wahrscheinlichkeit Nettobezüger staatlicher Leistungen bleiben.
Kindergärtnerinnen und Deutschlehrerinnen geben sich Mühe Immigrantenkindern unsere Sprache beizubringen.
Sie scheitern aber oft an den zu kleinen Zeitpools. Es ist deshalb besser investiertes Geld, wenn man
Kinder fremdsprachiger Eltern und bei Bedarf auch Kinder aus sozial schwachen Familien in dieser Zeit
erfasst und mit ihnen spielerisch eine gute Basis erarbeitet, um im Kindergarten und in der Schule
besser bestehen zu können.
Der Besuch bestehender Spielgruppen beruht auf Freiwilligkeit. Ein Besuch der Spiel- gruppe für
Fremdsprachige müsste verpflichtenden Charakter haben.
Für unseren liberalen Rechtsstaat und die Wissensgesellschaft Schweiz stellen sich dazu drängende Fragen:
| • |
Darf man so viel vermeidbares Leid und Chancenungleichheit zulassen?
|
| • |
Kann sich die Schweiz so viel ungenutztes Potenzial und die Reparaturkosten noch länger leisten?
|
| • |
Bezieht sich das Ziel der grösstmöglichen persönlichen Freiheit nicht auf das ganze Leben, sodass
sich kleine staatliche Eingriffe im Kindesalter zur Schaffung von intakten Perspektiven geradezu
aufdrängen?
|
| • |
Die Unterzeichner dieses Vorstosses sind sich dieser Verantwortung gegen- über Staat und Gesellschaft
bewusst und bitten die Regierung in diesem wissenschaftlich belegt, sinnvolleren Förderbereich
erste Erfahrungen zu sammeln, um bei positivem Verlauf die bestehenden Strukturen adäquat zu
verbessern.
|
|
| 8. Januar 2008, Postulat |
|
Nach oben |
Jugendliche rauchen immer früher
Heinz Rether und Mitunterzeichner
Der Regierungsrat wird eingeladen den Jugendschutz im Bereich Ta- bakkonsum zu verstärken und geeignete
Massnahmen einzuleiten.
Angesichts der alarmierenden Situation und der erschreckenden Folgen des regelmässigen und intensiven
Tabakkonsums durch immer jüngere Jugend- liche bitte ich den Regierungsrat die aufgeführten Massnahmen
zu prüfen:
| 1. |
Im Kanton Schaffhausen ist der Verkauf von Tabakwaren an unter 18- Jährige zu verbieten.
|
| 2. |
Im Kanton Schaffhausen ist der Zugang zu Zigarettenautomaten im Freien, in Bahnhöfen, in
Restaurants für unter 18-Jährige einzuschränken.
|
| 3. |
Alternative Massnahmen werden geprüft bzw. umgesetzt.
|
| 4. |
Der Kanton macht seinen Einfluss geltend, um in der Schweiz wirksamere Tabakpräventionsmassnahmen
durchzusetzen.
|
Begründung
Im Alltag lässt sich beobachten und Untersuchungen erhärten die Feststellung: Der Tabak-,
Cannabis- und Alkoholkonsum immer jüngerer Jugendlicher ist eine Tatsache.
Tatsachen sind auch, dass
| • |
in den letzten Jahren die Zahl jugendlicher Raucherinnen und Raucher auf hohem Niveau stagniert.
Bereits 12-14-jährige Schülerinnen und Schüler rauchen regelmässig.
|
| • |
je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto schwieriger ist es, wieder aufzuhören und desto
grösser ist das Risiko, später an den schädlichen Folgen des Rauchens zu leiden.
|
| • |
Präventionskampagnen, welche auf die Suchtproblematik und Gesundheits- schädigung hinweisen, bei
Jugendlichen praktisch ohne Wirkung bleiben.
|
Drastische Preiserhöhungen für Raucherwaren gelten zwar als wirksames Mittel zur Einschränkung des
Tabakkonsums bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie sind aber offensichtlich kein Allheilmittel.
Das Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren, die Einschränkung des Zugangs
zu Automaten für Jugendliche, werden als weitere Präventionsmassnahmen genannt und vom Bundesamt für
Gesundheitswesen geprüft. Einige Kantone haben solche Einschränkungen bereits umgesetzt.
Selbst beim Automatenverkauf ist es gemäss SN von Montag 7. Januar 2008 möglich eine geeignete
Alterskontrolle durchzuführen. In den Kantonen Luzern, Waadt und Graubünden wurde eine solche
Schwelle eingeführt.
Einstiegsalter
Gesundheitsumfragen zeigen, dass ca. 25% der 15-jährigen (bzw. ca. 34% der 15-19-jährigen) 2006 (bzw.
2002) wöchentlich oder täglich rauchen. Resultate belegen auch, dass das Alter zwischen 15 und 19
Jahren das wichtigste Einstiegsalter ist. 46% der rauchenden Männer und gar 50% der Frauen haben
laut Befragung in diesem Alter mit dem Tabak-Konsum begonnen.
Die Statistik «Rauchgewohnheiten in der Schweiz» belegt eindeutig, dass viele Rau- cherinnen
und Raucher im Jugendalter mit dem Rauchen beginnen.
Tabakkonsum und gesundheitliche Folgen
Die Schweiz zählt ungefähr 1,5 - 1,75 Mio. Rauchende, das heisst ca. ¼ der Bevöl- kerung ab dem
15. Altersjahr rauchen. Im Jahr 2006 wurden in der Schweiz etwa 13 Milliarden Zigaretten verkauft.
Trotz der einschränkenden Massnahmen in den Bereichen Raucherschutz, Verteuerung etc. stieg 2006 der
pro Kopf-Konsum erstmals seit 1998 wieder an.
Jedes Jahr sterben in unserem Land ca. 8'000 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das
sind mehr als 20 frühzeitige Todesfälle pro Tag. 45% dieser Todesfälle werden durch tabakbedingte
Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht, 25% durch Lungenkrebs, 18% durch chronische Atemwegserkrankungen
und 12% durch andere Krebsarten (Zunge, Lippen, Nasen-Nebenhöhlen, Kehlkopf, Speiseröhre,
Bauch- speicheldrüse, Harn-Blase, Niere). Tabakbedingte Krankheiten sind die bedeutendste vermeidbare
Todesursache.
|
|
|
|